Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Aufzugswartung vorbeugend agieren | Nutzungsdauer verlängern

Ausfallzeiten vermeiden, die Nutzungsdauer verlängern sowie Betriebs- und Reparaturkosten minimieren – das sind nur einige Gründe für Aufzugswartungen. Unser Fachbetrieb für Aufzugstechnik wartet Ihre Aufzüge in Anlehnung an die DIN EN 13015 und unterstützt Sie so bei der Wahrnehmung Ihrer Betreiberpflichten.

Gut zu wissen: Der Gesetzgeber ordnet Aufzüge gemäß Produktsicherheitsgesetz in die Kategorie der überwachungsbedürftigen Anlagen ein. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt, wie und wann überwachungsbedürftige Anlagen zu prüfen sind. Durch die regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsuntersuchungen soll der verlässliche Betrieb der Aufzugsanlage sichergestellt werden. Somit sind Aufzugswartungen gesetzlich vorgeschrieben.

Mit unseren sehr umfangreichen Wartungsarbeiten verbessern wir die Betriebssicherheit Ihrer Aufzugsanlage, vermeiden längere Ausfallzeiten und können durch vorbeugende Mängelerkennung größeren und kostenintensiveren Reparaturen vorgreifen.

Dadurch erhöhen Sie nicht nur die Lebensdauer Ihres Aufzugs, sondern Sie sparen auch Kosten, da Probleme rechtzeitig erkannt werden.

Als Betreiber einer Aufzugsanlage bietet Ihnen unsere Funktionswartung folgende Vorteile:

  • Störquellen und Verschleiß können frühzeitig erkannt werden
  • Sie vermeiden längere Ausfallzeiten
  • Größeren und kostenintensiven Reparaturen wird vorgebeugt
  • Sie sichern die hohe Verfügbarkeit Ihres Aufzugs zum Wohle der Nutzer
  • Ihr Haftungsrisiko wird durch maximale Sicherheit minimiert

Unser Fachbetrieb für Aufzugstechnik steht Ihnen fachkundig und zuverlässig zur Verfügung, wenn es um die Aufzugswartung geht. Profitieren Sie von transparenten und nachvollziehbaren Wartungspauschalen sowie der Möglichkeit, sinnvolle und auf Ihre Situation abgestimmte Optionen gleich mit zu beauftragen.

Unsere Wartungsverträge sind übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet. Die Wartungsintervalle werden gemäß BetrSichV sowie abhängig von Frequentierung, Alter und Bauart Ihres Aufzugs in Absprache mit Ihnen als Betreiber individuell festgelegt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Zum Seitenanfang